Spenden und Spendenbescheinigung

Der Förderverein des FvS freut sich über jede Art von allgemeinen oder projektbezogenen Spenden, die unsere Arbeit für die Schule unterstützen. Sie können auf die folgenden Konten überweisen:

  • Kreissparkasse: Verein der Freunde und Förderer des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums Rösrath, IBAN DE37370502990375000777, BIC COKSDE33
  • VR-Bank: Verein der Freunde und Förderer des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums Rösrath, IBAN DE66370626001502145017, BIC GENODED1PAF

Versand der Spendenbescheinigung
Der Versand der Spendenbescheinigung für den jährlichen Mitgliedsbeitrag kostet den Förderverein jährlich einen Betrag über 500,- € für u.a. Druck, Porto und Umschläge. Diesen Betrag setzen wir lieber für Projekte an der Schule ein und stellen auf den vereinfachten Spendennachweis für bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft um.

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spendenbescheinigung & Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Förderverein gibt es hier zum Download.

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden – hierfür stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus.
Ebenfalls erhalten Sie von uns ein Spendenbescheinigung für alle Spenden, die zusätzlich zum jährlichen Mitgliedsbeitrag geleistet werden.